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Kathryn Bigelow ist befriedigt

Luc Besson hat das Nachsehen

In einer außergerichtlichen Einigung haben die Produzentin Kathryn Bigelow ("Strange Days") und der Regisseur Luc Besson einen Rechtsstreit beigelegt.

In einer außergerichtlichen Einigung haben die Produzentin Kathryn Bigelow ("Strange Days") und der Regisseur Luc Besson einen Rechtsstreit beigelegt. Bigelows Rechtsanwalt verkündete, dass die Bedingungen der Einigung streng vertraulich seien, gab aber immerhin soviel preis, dass "die Parteien sich gütlich geeinigt haben und Miss Bigelow befriedigt ist." Gegenstand der Auseinandersetzung war Bessons letzter Film "Johanna von Orléans", an dessen Drehbuch die Beiden seit 1996 unter dem Titel "Company of Angels" gemeinsam gearbeitet hatten, bis es zum Zerwürfnis über die Besetzung der Titelrolle kam: Luc wollte seine damalige Frau Milla Jovovich ("The Million Dollar Hotel") in diesem Part sehen, womit sich Kathryn nicht anfreunden wollte. 1998 klagte Miss Bigelow am Los Angeles Superior Court, Besson habe sich für seinen Film, den er dann im Alleingang drehte, ihre historischen Nachforschungen zunutze gemacht und Elemente ihres Drehbuchs entwendet, und verlangte daher zwei Millionen Dollar. Offenbar nicht ganz zu Unrecht, wie sich jetzt gezeigt hat. Laut des Anwalts der Regie-Produzentin "hat sie vor, eines Tages ihren eigenen Johanna von Orléans-Film zu drehen". Für Besson hat sich der ganze Ärger nicht gelohnt: Von Miss Jovovich ist er inzwischen getrennt, und "Johanna von Orléans" war sowohl bei der Kritik wie auch beim Publikum ein Reinfall.


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