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Übereilte Beschlagnahme

Oklahoma City muß für Beschlagnahme des Films "Die Blechtrommel" Entschädigung zahlen

Die amerikanische Stadt Oklahoma City sowie die Justizbehörden des Bezirks müssen für die Beschlagnahmung des Films "Die Blechtrommel" Entschädigung zahlen.

Der Stadtrat von Oklahoma City hat drei Klägern, die Einspruch gegen den Einzug der Videokopien eingelegt haben, insgesamt 575.000 Dollar Entschädigung zugesprochen. 1997 hatte die Polizei von Oklahoma City unter dem Vorwurf der Kinderpornographie Videokassetten mit der Verfilmung von Günter Grass Roman sowohl in Videotheken als auch Privathäusern beschlagnahmt. Ein Richter hatte zuvor den Film wegen einer Szene als pornographisch eingestuft. In der beanstandeten Szene hat Oskar Matzerath, der aus Protest gegen die Nazis als Kind sein Wachstum eingestellt hat, Oralverkehr mit einem etwa 16 Jahre alten Mädchen. Eine übergeordnete Instanz hat das Urteil und die Beschlagnahmen später als Verstoß gegen die Verfassung des Staates Oklahoma gewertet.
Die Entschädigung wird nun an eine Videothek sowie zwei Verbände gezahlt. Ansprüche von Privatpersonen, denen das Video von der Polizei aus dem heimischen Wohnzimmer entwendet wurde, sind noch nicht geklärt. Volker Schlöndorff hatte für seine Romanverfilmung 1980 den Oscar erhalten.

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