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George Lucas verliert "Starballz"

Klage gegen Zeichentrickporno abgewiesen

Für die Produzenten der Media Market Group war die Klage "reiner Müll". Die Bundesrichterin befand, dass "die Annahme einer Verwechslung gering" sei. Beide Aussagen laufen auf das selbe Ergebnis hinaus: George Lucas hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Der Filmemacher hatte im Oktober das New Yorker Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Media Markets Zeichentrickpornofilm "Starballz", der die Handlung von "Krieg der Sterne" parodiert, könnte Zuschauer annehmen lassen, Lucasfilm habe den Film produziert oder zumindest gesponsort. Das habe einen Image-Schaden zur Folge und würde auch dem Verkauf eigener Produkte schaden, was Millioneneinbußen bedeute. Lucas erwirkte im Dezember mit dieser Begründung eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf oder die Bewerbung des 15 Dollar teuren Films. Doch Richterin Claudia Wilken hob diese nach ihrer Untersuchung am 8. Januar wieder auf: "Die Star Wars-Filme sind so bekannt, dass es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dass die Konsumenten glauben könnten, Starballz stehe in Verbindung mit Star Wars oder Lucasfilm." Aber das Imperium schlägt zurück: "Bei allem Respekt stimmen wir mit der Entscheidung der Richterin bezüglich der einstweiligen Verfügung nicht überein. Dies ist ein pornographischer Zeichentrickfilm, der das geistige Eigentum von Star Wars missbraucht. Wir sind überzeugt davon, dass das Gesetz es einer Parodie nicht ermöglicht, der Deckmantel von pornographischem Benutzen des geistigen Eigentums von jemand anderem zu sein", führte Lucasfilm-Sprecherin Lynne Hale aus. Man wisse noch nicht, ob man Berufung gegen die Entscheidung einlegen werde. Für Media Market und ihren Rechtsanwalt Evan Feinberg ist der Richterspruch dagegen ein "wichtiger Sieg des Ersten Verfassungszusatzes", welcher die Meinungsfreiheit garantiert. Auf der "Starballz"-Website wird man mit der eingangs zitierten Einschätzung und der rechts abgebildeten Karikatur da noch deutlicher. Wann es zur Gerichtsverhandlung über den Urheberrechtsschutz kommt, steht indes noch nicht fest.


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