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Das Testament des Dr. Mabuse mit Rudolf Klein-Rogge
Das Testament des Dr. Mabuse mit Rudolf Klein-Rogge
© Universum Film

TV-Tipp für Montag (9.1.): Fritz Lang's verbotener Film

Arte zeigt "Das Testament des Dr. Mabuse"

"Das Testament des Dr. Mabuse", Arte, 20:15 Uhr
Eine neue Verbrechenswelle erfasst die Stadt und alle Hinweise scheinen auf den ruchlosen Dr. Mabuse (Rudolf Klein-Rogge) hinzudeuten, der aber seit fast einem Jahrzehnt in einer Nervenheilanstalt sitzt.

24. März 1933. Berlin "Zoo-Palast". Elf Jahre nach "Dr. Mabuse, der Spieler" soll hier die Fortsetzung des Kriminalfilms um den wahnsinnigen Meisterverbrecher Premiere feiern wie einst das Original. Doch die Premiere wird verschoben, dann ganz abgesagt. Die Nero Film-Produktion wird am 29. März in Deutschland verboten und kann nur im Ausland, am 21. April im ungarischen Budapest, aufgeführt werden. Da hilft selbst der Name des wohl prominentesten deutschen Regisseurs und Drehbuchautoren Fritz Lang ("Metropolis") nicht. Den Nationalsozialisten, die zwei Monate die Regierung übernommen haben, passt der Kriminalfilm nicht in den Kram, und Propagandaminister Joseph Goebbels sitzt am längeren Hebel.

Zwar erkennt der Politiker privat an, dass der Streifen "aufregend" ist, wie er seinem Tagebuch anvertraut. Und er soll ihn auch zukünftig privat im kleinen Kreis zeigen. Aber das Werk ist seinen Worten zufolge eine "Anleitung zum Verbrechen": "Er zeigt, wie eine extrem entschlossene Gruppe von Leuten vollkommen fähig sind, jeden Staat mit Gewalt zu übernehmen." Ob ihm die Ironie dieses Satzes klar war, ist nicht überliefert...

Es ist umstritten, ob "Das Testament des Dr. Mabuse" eine Allegorie auf die Machtübernahme und das Wesen des Nationalsozialismus ist oder einfach nur ein spannender Krimi und die Fortsetzung zu dem erfolgreichen Original, bei dem der Nationalsozialismus noch keine Rolle spielen konnte.

Lang war mit dem "Mabuse"-Schöpfer, dem luxemburgischen Schriftsteller Norbert Jacques, seit dessen Arbeit am Drehuch des ersten "Mabuse"-Parts befreundet. 1930 wurde Jacques von einem Filmproduzenten beauftragt, eine neue "Mabuse"-Geschichte zu schreiben, bei der eine weibliche Schurkin im Mittelpunkt stehen sollte. Fritz bekam davon Wind und einigte sich mit Norbert auf eine Zusammenarbeit für eine Fortsetzung, bei der die Idee der Schurkin unter den Tisch gefallen lassen wurde. Statt dessen dreht sich der Streifen um die Errichtung einer "Herrschaft des Verbrechens", die durch Einschüchterung und Terror gegenüber der Bevölkerung herbeigeführt werden soll. Die "Organisation" arbeitet dabei wie eine arbeitsteilige Behörde, bei der kaum jemand in Frage stellt, welchen Sinn seine verbrecherischen Taten wie die Ermordung von Zeugen eigentlich haben. Lang und Jacques legten dabei den Verbrechern Parolen und Aussagen der Nationalsozialisten in den Mund.

Bei seinem spannend, suggestiv und außergewöhnlich einfallsreich inszenierten Kriminalfilm experimentierte Lang besonders mit dem Ton und ließ viele praktische Effekte einsetzen. Später bedauerte er lediglich die Szenen, in denen Mabuse als geisterhafte Erscheinung auftaucht.

Ein portugiesischer Zuschauer lobt: "Leute, die Vorurteile gegen alte Schwarzweißfilme haben, sollten diesen Film sehen, der vom Horror bis zur Romanze fast jedes erdenkliche Genre mischt, von Anfang bis Ende fesselnd ist, mit einem der besten Bösewichte, der je im Kino zu sehen gewesen ist, und eine der realistischsten und logischsten Verschwörungen zeigt, um Verbrechen zu verbreiten und Macht zu erlangen. Fritz Lang hat ein Juwel erschaffen, das die Geschichte und die Sprache des Films würdigt."

1951 wurde eine gekürzte Fassung in den bundesdeutschen Lichtspielhäusern uraufgeführt. Erst 2001 zeigte Arte die rekonstruierte Version. 1962 kam im Zuge der Edgar Wallace-Filmwelle die gleichnamige Neuverfilmung von Werner Klingler in die Kinos, die wiederum zu einer Reihe neuer "Mabuse"-Streifen gehörte, die an die Originale von Fritz Lang nicht herankamen, der im April 1933 Deutschland verlies und erst 1957 in die Bundesrepublik zurückkehren sollte.



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