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Mit blauem Auge davon gekommen

Halle Berry muss nicht ins Gefängnis

Der Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, den Halle Berry ("Bulworth") in West-Hollywood verursacht hatte, hat nun vor einem Gericht in Beverly Hills ein juristisches Nachsoiel gefunden.

Der Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, den Halle Berry ("Bulworth") am Abend des 23. Februar in West-Hollywood verursacht hatte, wobei sie selbst und eine andere Autofahrerin verletzt wurden, hat nun vor einem Gericht in Beverly Hills ein juristisches Nachspiel gefunden, aus dem die Schauspielerin mit einem blauen Auge davon kommt. Das Vergehen - für ein Verbrechen sah die Staatsanwaltschaft keinen Anhaltspunkt, weil die Mimim den Unfall schließlich im Krankenhaus, in dem sie sich wegen ihrer Verletzung an der Stirn behandeln ließ, selbst gemeldet hatte - hätte mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden können. Richter Charles Rubin beließ es aber bei einer Geldbuße von 14 000 Dollar und der Verurteilung zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Strafe wurde zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Miss Berry hatte zuvor keinen Einspruch gegen die Anklage eingelegt, was de facto ein Schuldbekenntnis darstellt und die Strafe wie ein Geständnis mildern kann. Die 31jährige war besonders erleichtert darüber, dass ausdrücklich festgehalten wurde, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls - im Gegensatz zu den Behauptungen der anderen Unfallgeschädigten - nicht unter Drogen oder Alkohol stand. Vor Gericht hatte sie erklärt: "Euer Ehren, ich möchte das Gericht wissen lassen, dass ich diese Sache von Beginn an sehr ernst genommen habe. Ich freue mich, dass dies nun abgeschlossen werden kann." Nun muss sich Halle noch mit der Klage ihres Unfallopfers auseinander setzen, die mit der Begründung, ihr gebrochenes Handgelenk und Verletzungen am Hals und am Rücken machten sie arbeitsunfähig und bereiteten ihr Schmerzen, Schadensersatz in unbekannter Höhe aus der Darstellerin herausklagen will. Der Anwalt der Geschädigten war enttäuscht, dass "Miss Berry sich nicht für schuldig erklärt hat", und nannte das Urteil denn auch "milde" - etwas, was die Aktrice in ihrem nächsten Prozeß mit ihm nicht zu erwarten habe: "Die wahren Tatsachen sind noch nicht herausgekommen."


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