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Geoffrey Rush auf der Berlinale
Geoffrey Rush auf der Berlinale
© Berlinale

Geoffrey Rush tritt von Akademievorsitz zurück

Vorwürfe "ungebührlichen Verhaltens"

Geoffrey Rush ist gestern als Präsident der Australian Academy of Cinema and Television Arts (AACTA) zurückgetreten, nachdem Anfang der Woche Vorwürfe "ungebührlichen Verhaltens" innerhalb der Sydney Theatre Company laut geworden sind. Dieses sollen sich über Monate während der Aufführungen von "King Lear" im Jahr 2015 zugetragen haben.

Der Mime hat die anonym erhobenen Vorwürfe gegen ihn vehement zurückgewiesen, deren Details die Theatergesellschaft zurückhält. "Ich frage mich, warum die Angelegenheit nicht, wie es normale Theaterpraxis ist, während der Produktion über das Bühnenmanagement, den Regisseur, meine Schauspielkollegen oder irgendjemanden auf Management-Ebene erörtert worden ist", beklagt sich der 66-Jährige.

Rush war im August 2011 zum AACTA-Vorsitzenden ernannt worden. Jetzt ließ er über seinen Anwalt erklären: "Bestimmte Medienberichte haben unhaltbare Anschuldigungen bezüglich meines Leumunds in der Unterhaltungsindustrie gemacht. Es ist unzumutbar, dass meine Berufskollegen in irgendeiner Form mit solchen Anschuldigungen in Verbindung gebracht werden. Unter diesen Umständen habe ich beschlossen, meine Botschafterrolle als Präsident der AACTA mit sofortiger Wirkung niederzulegen - so lange, bis diese Angelegenheit geklärt ist. Diese Entscheidung ist nicht leichtfertig gefällt worden, aber in diesem gegenwärtigen Klima verstecker Anspielungen und ungerechtfertiger Berichte glaube ich, dass diese Entscheidung, einen klaren Schnitt zu machen, um die Luft zu reinigen, die beste für alle Beteiligten ist."

Die Akademie erklärte per Pressemitteilung: "Wir nehmen die heutige Entscheidung von Geoffrey Rush, als AACTA-Präsident freiwillig zurückzutreten, zur Kenntnis und akzeptieren und respektieren seine Entscheidung. Wir sind tief betroffen von der Situation und unterstützen eine Vorgehensweise, die sowohl Geoffrey's Recht der Unschuldsvermutung und auf ein rechtsstaatliches Verfahren anerkennt, aber unter diesen Umständen ebenso eine gute Unternehmensführung ermöglicht."


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