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Final Portrait - Geoffrey Rush
Final Portrait - Geoffrey Rush
© Prokino

Geoffrey Rush verliert Gerichtsverfahren

Unterlassungsklage gegen "The Daily Telegraph" angestrebt

Im Mai hat Geoffrey Rush einen Rekord aufgestellt. Noch nie hat ein Einzelkläger in Australien eine so hohe Schadensersatzsumme erhalten. Der Mime erhielt vom Gericht in Sydney rund 2,9 Millionen Australische Dollar zuerkannt, welche erlittene und zukünftige Honorareinbußen ausgleichen sollten, die durch verleumderische Artikel in der australischen Zeitung "The Daily Telegraph" entstanden seien. Die Zeitung hatte in einer Reihe von Artikeln berichtet, dass sich Rush ungebührlich gegenüber einer Schauspielkollegin verhalten habe.

Seit dem Urteil, das die Zeitung angefochten hat, hat der "Daily Telegraph" in einer Reihe vier weiterer Beiträge wie Kommentaren seine "energische Meinungsverschiedenheit" mit der Gerichtsentscheidung deutlich gemacht - und dabei natürlich auch wieder die Vorwürfe gegen Geoffrey indirekt wiederholt. Der 68-Jährige beantragte daraufhin bei Gericht eine permante gerichtliche Unterlassungsklage gegen die Zeitung, weil deren Veröffentlichungen das Gerichtsurteil vom Mai unterliefen.

Dies hat Richter Michael Wigney vorgestern nun mit Verweis auf das Recht der freien Meinungsäußerung abgelehnt. "Leser verstehen diesen Ausdruck der Missbilligung und die Kritik als das, was sie unzweifelhaft ist: Kommentare oder Meinungsäußerungen. Ob diese Kritik berechtigt ist, ob die Meinung verdienstvoll oder angemessen ist, ist im Grunde irrelevant, zumindest in diesem Kontext", erklärte der Richter. "Medienorganisationen sind berechtigt, Meinungsverschiedenheiten zu Gerichtsentscheidungen auszudrücken und zu kritisieren." Nur wenn "The Daily Telegraph" die Behauptungen einfach wiederhole, könne Rush wieder eine Verleumdungsklage einreichen.


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