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Teufel noch mal!

"Exorzist"-Macher verklagen Warner Bros

Weil sie sich um die üppigen Einnahmen aus der Wiederaufführung von "Der Exorzist" betrogen fühlen, haben Regisseur William Friedkin und Autor William Peter Blatty Warner Brothers verklagt

Die Wiederaufführung von "Der Exorzist" als Director´s Cut im September in mehr als 2000 US-Kinos hat sich für das Studio Warner Brothers mehr als bezahlt gemacht. Insgesamt spielte die "Konserve" in den Vereinigten Staaten 40 Millionen Dollar und im Rest der Welt 110 Millionen Dollar ein und wurde so hinter den drei "Star Wars"-Teilen zur erfolgreichsten Wiederaufführung der Filmgeschichte. Doch nun ist die Erfolgsgeschichte einstweilen von einer Klage unschön unterbrochen worden.

Am vergangenen Dienstag reichten Regisseur William Friedkin ("Sekunden der Entscheidung") und Drehbuchautor William Peter Blatty ("Exorzist 3") beim Obersten Gericht in Los Angeles eine Klage gegen den Verleiher Warner Brothers und Turner Network Television sowie Turner Broadcasting System ein. In dieser behaupten sie, um die Erträge aus der Wiederaufführung betrogen worden zu sein und verlangen eine ungenannte Summe Schadensersatz.

In der Klage führen die beiden Künstler an, Warner Brothers habe die Rechte für die Ausstrahlung von "Der Exorzist" an Turner kostenlos abgegeben und dies mit der "Scheinausrede" begründet, wenn man Geld verlangt hätte, hätte Turner die neue Fassung boykottiert und stattdessen die alte Version ausgestrahlt. Auch CBS haben laut der Kläger die Ausstrahlungsrechte für die unter dem Marktpreis liegende Summe von 1,5 Millionen Dollar erhalten. Hier habe Warner behauptet, man habe so billig verkaufen müssen, weil der Film wegen seines nur für Erwachsene geeigneten Inhalts schwer verkäuflich gewesen sei.

Jahrelang hätten Blatty und Friedkin Warner zu überzeugen versucht, "Der Exorzist" neu in die Kinos zu bringen, heißt es in der Klage weiter. Der Autor habe eine neue Szenenfolge entworfen, und der Regisseur mehrere Monate mit der neuen Schnittfassung zugebracht, den Ton überarbeitet und elf zusätzliche Spielminuten hinzugefügt. Als es endlich zur Aufführung in den Kinos gekommen sei, hätten Blatty und Friedkin bei der Bewerbung des Werks geholfen. Man habe dafür keine Extrasumme verlangt, sondern sich mit der vereinbarten Einnahmenbeteiligung, die bereits für die Urfassung des Horrorfilms von 1973 galt, begnügt. Da Blatty vertraglich 39 Prozent und Friedkin zehn Prozent an den Nettogewinnen zustünden, seien ihnen jetzt Millionen Dollar durch diese vermeintlichen Schleuderpreise und Schenkungen entgangen. Indem sie die Ansprüche der Kläger verminderten, wollten die beteiligten Firmen ihren Profit erhöhen. Für Rechtsanwalt Bert Fields steht fest: "Was Blatty und Friedkin, dessen außergewöhnliche Talente Warner Bros sehr reich gemacht haben, passiert ist, ist am besten mit dem Sprichwort Undank ist der Welten Lohn umschrieben."

Eine Sprecherin für Warner bemerkte zu den Vorwürfen: "Es ist nicht unsere Art, Rechtsstreitigkeiten zu kommentieren, besonders dann nicht, wenn sie lächerlich sind."


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