oder

Auf verlorenem Posten

Außergerichtliche Einigung von Woody Allen mit Ex-Produzentin

Es sah schlecht aus für Jean Doumanian: Der Richter auf Woody Allens Seite, ihre Zeugenaussage allzu vage. Da zogen ihre Anwälte die Reißleine

Woody Allen ("Im Bann des Jade-Skorpions") hat vor Gericht gewonnen. Das darf man wohl annehmen, auch wenn es eine außergerichtliche Einigung gibt und die Details geheim gehalten werden. Da es aber die von Allen verklagte Produzentin Jean Doumanian ("Schmalspurganoven") auf einen Prozess ankommen ließ und behauptete, selbst im Recht zu sein, muss man die erzwungene Einigung, die sie zuvor ohne Verfahren hätte bekommen können, als ihre Niederlage ansehen.

Woody klagte auf zwölf Millionen Dollar, die ihm aus der Zusammenarbeit an acht Filmen aus deren Gewinnen noch zustünden. Er habe sich nie um Geld gekümmert. Als er sich aber vor zwei Jahren habe ein Haus kaufen wollen, habe er um eine Auflistung der Gewinne seiner Filme gebeten und von seiner Produzentin eine Liste erhalten, die viele Unregelmäßigkeiten erhalten habe. Während des neun Tage dauernden Gerichtsverfahrens rief Allens Anwalt Michael Zweig acht Zeugen auf, darunter den Kläger und die Beklagte.

Gerade mit ihrem Auftritt im Zeugenstand an den vergangenen zwei Tagen brachte sie sich selbst in Schwierigkeiten. Jean blieb vage in ihren Aussagen, was die Vertragsgestaltung anging, und sagte aus, sie könne sich an Details nicht erinnern. Auch wisse sie nicht, ob zum Beispiel "Harry außer sich" von 1997 Gewinn gemacht habe, woraufhin Zweig schriftlich belegen konnte, dass der strittige Streifen fünf Millionen Dollar Ertrag gebracht habe. Auch konnte Miss Doumanian sich nicht genau entsinnen, wann und wo genau ein angebliches gemeinsames Abendessen zwischen ihr und dem 66jährigen stattgefunden habe, auf dem beschlossen worden sein soll, einen Vertrag für drei Filme auf acht auszuweiten.

Bereits letzte Woche hatte Richter Ira Gammerman Miss Doumanian einen Schlag versetzt, als er sich offen auf Allens Seite stelle. So lange sie keinen Vertrag vorlegen könne, der für alle acht von Woody beanstandeten Filme gelte, werde er den Geschworenen empfehlen, sie schuldig zu sprechen.

Einen schlechten Eindruck machte auch Jeans Aussage, sie habe sich eine Gehaltserhöhung von 250 000 Dollar pro Film genehmigt und dies nicht Woody, sondern nur seiner Schwester mitgeteilt, die bei ihr als Sekretärin arbeitete. Da staunte selbst der Richter: "Sie als Vorsitzende baten die Sekretärin um eine Gehaltserhöhung?"

Es sah so offenkundig schlecht aus für die Sweetland Films-Produzentin, dass sich die Anwälte entschlossen, den Schuldspruch zu vermeiden und sich lieber außergerichtlich zu einigen. So konnte Michael Zweig dann gestern vermelden, dass "die Parteien eine geschäftliche Lösung in diesem Streitfall gefunden haben. Der Fall ist vorbei." Beide Seiten seien über diese Lösung glücklich.

Ob diese Einigung die langjährige Freundschaft von Jean Doumanian und Woody Allen wieder kitten kann, bleibt abzuwarten. Mit dieser Frage nach Schluss der Verhandlung konfrontiert, zuckte die 67jährige mit den Schultern.


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